Krankenkasse und Kosten

Die Krankenkassen beteiligen sich im Rahmen der Zusatzversicherung an den Kosten für kinesiologische Sitzungen.

Meine Leistungen sind gemäß den Qualitätskriterien des EMR anerkannt. Bitte klären Sie die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Die Angebote „Kinesiologie mit Erwachsenen“ sowie „Kinesiologie mit Babys, Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen“ können über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Mein Stundenansatz als Kinesiologin beträgt CHF 144.00.

Für das Angebot „Psychologische Beratung & Kinesiologie“ gilt Folgendes: Der psychologische Beratungsteil (Erstsitzung und gegebenenfalls weitere Beratungen) muss selbst getragen werden und kann nicht über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Mein Stundenansatz als Psychologin beträgt CHF 156.00.

Der kinesiologische Behandlungsteil (ab der zweiten Sitzung) kann jedoch mit der Zusatzversicherung abgerechnet werden. Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung entweder mit Twint oder in bar. Nach Absprache ist auch eine Rechnungsstellung möglich.

Terminabsagen

Bitte sagen Sie Termine im Falle einer Verhinderung oder Krankheit 24 Stunden im Voraus per E-Mail, online oder telefonisch ab. Bei kurzfristigen Absagen berechne ich CHF 144.00, dieser Betrag kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.